Erfolg für Europäischen Betriebsrat der DB AG
Der Europäische Betriebsrat (EBR) der Deutschen Bahn AG konnte sich erfolgreich beim Thema Shared Service Center gegen den Konzernvorstand durchsetzen. Dieser beschloss die europaweite Verlagerung der Buchhaltung nach Rumänien. Zwar steht dem EBR DB AG gegen diese unternehmerische Entscheidung keine rechtliche Handhabe zur Verfügung, doch konnte er für die betroffenen Beschäftigten die Vereinbarung sozialer Mindeststandards durchsetzen.
Quelle: Beamten-Magazin 06/2014
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