Erfolg für TRANSNET: Wenn Tarifbeschäftigte nach traumatisierenden Erlebnissen krank werden, werden ihnen die variablen Entgeltbestandteile weitergezahlt. Diese Regelung gilt jetzt auch – durch intensive Verhandlungen der TRANSNET mit der Deutsche Bahn AG und dem Bundeseisenbahnvermögen – für verbeamtete Lokführerinnen und Lokführer. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 und umfasst z. B. Zulagen wie Sonn-, Feiertags-, Schicht- und Nachtdienstzulagen. Sie werden bis zu sechs Wochen bei solchen als Dienstunfall anzuzeigenden Vorfällen in voller Höhe weitergezahlt. Quelle: Beamten-Magazin 10/2010
Beamtete Lokführer gleichstellt
Zur Übersicht über alle Meldungen für Bahnbeamte
PDF-SERVICE "Beamte/Öffentlicher Dienst": Für nur 15 Euro im Jahr |