Einheitliche Personalpolitik
Die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten im DB-Konzern nehmen auch künftig an den Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung teil. Die entsprechenden Genehmigungsbescheide des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) aus 2005 gelten fort. Hintergrund ist das Inkrafttreten der neuen Eisenbahnarbeitszeitverordnung (EAZV). Sie gilt seit dem 1. November 2006 für alle der DB AG zugewiesenen Beamtinnen und Beamten. Mit der Zusage des BEV konnte TRANSNET eine einheitliche Personalpolitik für Tarifkräfte und Beamtinnen und Beamte sicherstellen.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 01/2007
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