
Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation
Medienberichten zufolge erhalten die Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Euro an Nachzahlungen bisher nicht verassungskonformer Alimentation. Die Nachzahlungen können erwartet werden von Beamtinnen & Beamte beim Bund - auch Ruhestandsbeamte & Versorgunghempfänger. Ebenso können die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank auf Nachzahlungen hoffen. Auch in etlichen Ländern werden Beamtinnen und Beamte auf Nachzahlungen hoffen können, u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Ländern.
Ausführliche Informationen finden Sie unter der zum Bundesalimentationsgesetz besten Website im Netz www.bundesalimentationsgesetz.de.
In einer rund 100-seitigen Broschüre des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte werden wir das Thema Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern aufbereiten und dokumentieren. Die Broschüre wird unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) veröffentlicht. Der Beschluss wird im Mai bzw. Juni 2026 erwartet.
In der Broschüre finden Sie alle aktuellen Besoldungstabellen beim Bund, der Bahn, der Post, der Telekom und der Postbank sowie aller Länder. Von besonderem Interesse ist der Entwurf der neuen Tabellen für den Bund ab 01.05.2026 nach der manche Beamtinnen und Beamte rund 500 Euro höhere Dienstbezüge erhalten werden (z.B. A 11).
Die Broschüre Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern kann hier vorbestellt bzw. bestellt werden
>>>zur (Vor)Bestellung Für Mehrfachbesteller aus Gewerkschaften, Verbänden und Behörden zum Vorzugspreis..
Herzlich willkommen allen Bahnbeschäftigten!
Aktuelles:
Das Bundesministeriums des Innern (BMI) hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) vorgelegt. Demnach sollen die Amts-, Dienst- und Versorgungsbezüge ausgehend vom Tarifergebnis TVöD Bund und Kommunen angehoben werden. Gilt auch für Bahnbeamte.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Bezüge ab 01. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro zu erhöhen und daran anschließend noch mal um 5,3 Prozent anzuheben >>>mehr zum Gesetzentwurf
Bahnbeamte sind verbeamtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Zeit vor der Bahnreform 1994, die zur Deutschen Bahn AG zugewiesen wurden.
Ihre Zahl sinkt durch Pensionierungen stark von ca. 26.500 (2018) auf prognostizierte wenige Reste bis 2040. Sie arbeiten oft im technischen Dienst oder Betrieb, versichert über die KVB-Internet - Leichte Sprache.Wichtige Fakten zu Bahnbeamten:Status:
Es werden keine neuen Beamtenlaufbahnen bei der Deutschen Bahn AG begonnen, da es sich um ein privatrechtliches Unternehmen handelt.Aufgaben: Tätigkeiten umfassen Überwachung des Bahnbetriebs, Instandhaltung, Untersuchungs-berichte nach Unfällen sowie Funktionen im gehobenen technischen Dienst.Rechtsgrundlage: Die Zuweisung zu DB AG basiert auf Art 143a Grundgesetz zur Wahrung ihrer Rechtsstellung.Versicherung: Viele sind in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) versichert.Besoldung: Die Bezahlung richtet sich nach den dbb beamtenbund und tarifunion Besoldungstabellen.Unterschied zu Tarifkräften: Sie unterliegen anderen rechtlichen Bedingungen als Ange-stellte, sind aber laut evg-online.org im Arbeitsalltag in der EVG integriert.
Es gibt spezielle Informationen für Bahnbeamte und sonstige Beschäftigte der Bahn AG zur Laufbahnentwicklung.
|
Meldungen Aktuelles für Bahnbeschäftigte Informationen für Bahnbeschäftigte
Recht |
... Service und Vorteile für Bahnbeamte Einkaufsvorteile für Beschäftigte der Bahn
|
![]() |
Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen um Einkommen und Arbeitsbedingungen (u.a. auch bahnbeamte.de). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Verfügbar sind die OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg in den öff. Dienst, Rund ums Geld im öff. Dienst und Frauen im öff. Dienst. >>>zur Bestellung |
Red 20250914 / 20260403